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    Handball: Schiedsrichter & Regeln

    01.02.2024, 11:48

    #Regelecke zur roten und blauen Karte

    Wenn das Handball-Spiel vorzeitig beendet ist...

    Nach der gelben Karte und der Zwei-Minuten-Strafe ist es die letzte Stufe der Progression: Die Disqualifikation.

    Kay Holm
    Kay Holm ist Schiedsrichter-Lehrwart des Deutschen Handballbundes. Marco Wolf

    Im Regelwerk ist detailliert aufgeführt, für welche Vergehen die Schiedsrichter:innen die rote Karte zeigen können bzw. müssen - von der dritten Zeitstrafe über das unsportliche Verhalten eines Mannschaftsoffiziellen bis hin zu gesundheitsgefährdendem oder grob unsportlichem Verhalten.  (siehe Auszüge aus dem Regelwerk unter dem Interview).

    Kay Holm, Schiedsrichter-Lehrwart des Deutschen Handballbundes, betrachtete die Disqualifikation in der #Regelecke vom 19. Mai 2021 jedoch nicht nur aus der Sachlichkeit der regeltechnischen Perspektive, sondern geht auch darauf ein, was das Zeigen einer roten Karte aus mentaler Sicht für die Unparteiischen bedeutet. Wir veröffentlichen das Interview nun erneut.

    Kay, inwiefern muss man als Schiedsrichter erst einmal lernen, die rote Karte zu geben?

    Kay Holm: Die regeltechnischen Grundlagen sind auf jeden Fall leichter zu lernen als die Umsetzung aus mentaler Sicht. Bei der Entscheidung für eine rote Karte schwingt als Schiedsrichter immer das Wissen mit: "Ich nehme jetzt Einfluss auf das Spiel, weil dieser Spieler nicht mehr mitspielen darf." Das ist - gerade am Anfang einer Schiedsrichter-Karriere - für den Kopf nicht einfach. Wenn man jedoch einmal den Mut hatte, diese Entscheidung zu treffen, wird es zukünftig leichter, diese Schwelle zu übertreten.  

    Was ist das entscheidende Kriterium für eine rote Karte?

    Bei einer direkten Disqualifikation - für ein Foulspiel - geht es letztendlich um die Frage, ob das Verhalten gesundheitsgefährdend war oder nicht.

    Um es noch einmal andersherum zu betrachten: Was macht konkret den Unterschied zu einer Zeitstrafe?

    Mit einer Zeitstrafe werden unsportliche oder regelwidrige Verhalten geahndet. Um das an einem Beispiel zu verdeutlichen: Ich kann als Schiedsrichter für ein Stoßen in der Luft, nach dem der Spieler auf dem Rücken landet, nicht nur eine Zeitstrafe geben, denn diese Aktion ist gesundheitsgefährdend.  

    Ich muss als Schiedsrichter ein Gespür entwickeln, wann ich auf welche Bestrafung zurückgreife. Und irgendwann macht es Klick, sodass ich in der Situation weiß: Das Foul ist schlimmer als die Aktion, die ich vorher mit einer Zeitstrafe geahndet habe. Habe ich diesen Maßstab gefunden, muss ich meine Entscheidungen konsequent durchsetzen - auch, wenn es unpopulär sein sollte und unabhängig davon, ob ich die Heim- oder Gastmannschaft bestrafe.  

    In welcher Situation fällt es erfahrungsgemäß besonders schwer, eine rote Karte zu geben?

    Bei einer roten Karte zu Spielbeginn, nach wenigen Sekunden oder Minuten, gibt es oft eine mentale Sperre. Das ist sicherlich ein Punkt, der nicht einfach ist und oft diskutiert wird. Dennoch gilt das Regelwerk auch schon in der ersten Minute - und der Schiedsrichter kann davon profitieren, wenn er bereits so früh konsequent durchgreift.   

    Inwiefern?

    Begeht ein Spieler in der zweiten Spielminute ein rotwürdiges Foul und der Schiedsrichter greift konsequent durch, wird er es im weiteren Spielverlauf viel, viel leichter haben, weil er als durchsetzungsstark wahrgenommen wird. Das Durchsetzungsvermögen ist natürlich ein ganz wichtiger Aspekt. Außerdem wird sich durch die Konsequenz wahrscheinlich ein weniger hartes Spiel entwickeln als das ohne die Disqualifikation eventuell der Fall gewesen wäre.  

    Worauf kommt es bei der Entscheidung für eine rote Karte noch an?

    Berechenbarkeit. Wenn man als Schiedsrichter unterschiedliche Entscheidungen für die gleichen bzw. vergleichbare Vergehen trifft, ist man nicht berechenbar - das wird oftmals von den Mannschaften und Trainern als Kritik genannt. Wenn ich hingegen auf beiden Seiten die gleichen Entscheidungen treffe, können alle eher damit leben - auch, wenn die Entscheidung an sich eigentlich vielleicht nicht optimal ist.  

    Lass uns noch kurz auf die blaue Karte zu sprechen kommen...

    Die blaue Karte ist aus unserer Sicht zunächst ein Signal. Sie zeigt an, dass es zusätzlich zur Disqualifikation einen Bericht gibt - und diese Disqualifikation damit mindestens ein Spiel Sperre nach sich zieht.  

    Kannst du ein Kriterium nennen, was den Unterschied zwischen einem rot- und einem blauwürdigen Foul ausmacht?

    Die Absicht und Rücksichtslosigkeit. Die rote Karte, das hatte ich eingangs gesagt, gibt es für gesundheitsgefährdenden Fouls - wenn diese unabsichtlich geschehen. Sobald ich als Schiedsrichter eine Aktion als Absicht und besonders rücksichtslos bewerte, muss ich die blaue Karte geben. Meistens handelt es sich dabei um insbesondere ballferne Aktionen - beispielsweise der Ellenbogenstoß am Kreis. oder ähnliches ebenso mit der blauen Karte zu sanktionieren.

    Die blaue Karte wurde 2016 eingeführt. Wie hat sie sich aus deiner Sicht bewährt?

    Gefühlt gibt es seit einigen Jahren weniger solche Aktionen, aber das hat aus meiner Sicht nichts mit der Regel der blauen Karte als solcher zu tun. Es liegt vielmehr an den Spielertypen und der Art, wie sie Handball spielen wollen und der konsequenten Ahndung harter Aktionen durch die Schiedsrichter:innen. Es gab früher sicherlich deftige Spielertypen, die sehr, sehr hart und unfair gespielt haben, aber das ist inzwischen nicht mehr an der Tagesordnung.

    Sechs Jahre zuvor, 2010, wurde die Unterscheidung zwischen der roten Karte mit und ohne Bericht eingeführt - und dafür der Ausschluss mit dem inzwischen fast legendären Handzeichen der gekreuzten Arme abgeschafft. Hältst du diesen Schritt rückblickend für richtig?

    Ja, denn diese Entscheidung sorgt für mehr Gerechtigkeit. Es war ungerecht, wenn eine Mannschaft die verbleibende Spielzeit komplett in Unterzahl spielen musste, obwohl ein einzelner Spieler seine Nerven nicht im Griff hatte. Denn das war ja die Konsequenz: Es durfte, anders als heutzutage, nicht mehr aufgefüllt werden - das war ein immenser Eingriff in das Spiel.  

    Und als junger Schiedsrichter hast du sehr genau überlegt, ob du dir den Rest der Spielzeit das Gezeter von der Bank und den Zuschauern wirklich antun willst oder lieber - trotz der Schwere des Fouls - auf den Ausschluss verzichtest. Heute ist das viel, viel gerechter - mit den zwei Minuten Unterzahl können alle leben und die Sperre muss der Spieler zwar gegenüber seiner Mannschaft vertreten, aber es verzerrt nicht das Spielgeschehen, weil ein Team dauerhaft in Unterzahl ist.  

    Kommen wir zurück zur roten Karte: In welchen Situationen wird am häufigsten fälschlicherweise rot gefordert?

    In den letzten 30 Sekunden wird oft eine rote Karte mit der Begründung gefordert, dass es die letzten 30 Sekunden seien. Das spielt aber keine Rolle, wenn es sich um ein normales Zeitstrafenfoul, ein Abstandsvergehen ohne Kontakt zum Gegenspieler oder das normale Klammern aus dem Spiel heraus handelt.  

    Auch der Gesichtstreffer ist oft ein Streitpunkt. Auch, wenn die Hand im Gesicht ist, gibt es nur die rote Karte, wenn es gesundheitsgefährdend ist. Diese von unabsichtlichen Backpfeifen beim Wackler oder beim Griff zum Ball zu unterscheiden, führt immer wieder zu Diskussionen.  

    Du hast vorhin gesagt, es wäre wichtig, ein Gespür zu entwickeln. Wie schwierig ist es denn, für sich als Schiedsrichter die Linie zwischen einer Zeitstrafe und einer roten Karte zu finden?  

    Das ist Erfahrung, denn Schiedsrichter brauchen Bilder, damit sich etwas verfestigt. Im Laufe der Zeit hast du als Schiedsrichter immer mehr Bilder vor Augen, weil du die Situationen selber gepfiffen oder dich im Videostudium damit beschäftigt hast. So entwickelt sich das Gespür über die Zeit automatisch, wenn man bereits ist, sich mit der Schiedsrichterei auseinanderzusetzen. 

    Der Blick ins Regelwerk

    Regelwidrigkeiten, die mit einer Disqualifikation zu ahnden sind

    8:5 Ein Spieler, der seinen Gegenspieler gesundheitsgefährdend angreift, ist zu disqualifizieren (16:6a). Die hohe Intensität der Regelwidrigkeit oder die Tatsache, dass diese den Gegenspieler unvorbereitet trifft und er sich deshalb nicht schützen kann, machen die besondere Gefahr aus (s. nachstehenden Kommentar zu Regel 8:5).

    Neben den in Regel 8:3 und 8:4 angegebenen Merkmalen gelten folgende Entscheidungskriterien:

    a)  der tatsächliche Verlust der Körperkontrolle im Lauf oder Sprung oder während einer Wurfaktion;
    b)  eine besonders aggressive Aktion gegen einen Körperteil des Gegenspielers, insbesondere gegen Gesicht, Hals oder Nacken, (Intensität des Körperkontakts);
    c)  das rücksichtslose Verhalten des fehlbaren Spielers beim Begehen der Regelwidrigkeit;

    Kommentar:
    Auch Vergehen mit geringem Körperkontakt können sehr gefährlich sein und zu schweren Verletzungen führen, wenn der Spieler sich im Sprung oder im Lauf befindet und nicht in der Lage ist, sich zu schützen. In diesem Fall ist die Gefährdung des Spielers und nicht die Intensität des Körperkontakts maßgebend für die Beurteilung, ob auf Disqualifikation zu entscheiden ist.

    Dies gilt auch, wenn ein Torwart den Torraum verlässt, um den für den Gegenspieler gedachten Ball abzufangen. Er trägt die Verantwortung dafür, dass dabei keine gesundheitsgefährdende Situation entsteht.

    Er ist zu disqualifizieren, falls er:

    a)  in Ballbesitz gelangt, aber in der Bewegung einen Zusammenprall mit dem Gegenspieler verursacht;

    b)  Den Ball nicht erreichen oder kontrollieren kann, aber einen Zusammenprall mit dem Gegenspieler verursacht.

    Sind die Schiedsrichter in diesen Situationen überzeugt, dass der Gegenspieler ohne das regelwidrige Eingreifen des Torwarts den Ball erreicht hätte, ist auf 7m zu entscheiden.

    Disqualifikation aufgrund einer besonders rücksichtslosen, besonders gefährlichen, vorsätzlichen oder arglistigen Aktion (mit schriftlichem Bericht)

    8:6 Stufen die Schiedsrichter eine Aktion als besonders rücksichtslos, besonders gefährlich, vorsätzlich oder arglistig ein, reichen sie nach dem Spiel einen schriftlichen Bericht ein, damit die zuständigen Instanzen über weitere Maßnahmen entscheiden können.

    Hinweise und Merkmale, die als Beurteilungskriterien in Ergänzung zu Regel 8:5 dienen:

    a)  besonders rücksichtslose oder besonders gefährliche Vergehen;
    b)  eine vorsätzliche oder arglistige Aktion, die ohne jeglichen Bezug zu einer Spielhandlung stattfindet;

    Kommentar:
    Wenn ein Vergehen nach Regel 8:5 oder 8:6 in den letzten 30 Sekunden begangen wird, mit dem Ziel ein Tor zu verhindern, ist das Vergehen als ein besonders grob unsportliches Verhalten gemäß Regel 8:10d zu beurteilen und zu ahnden.

    Grob unsportliches Verhalten, das mit einer Disqualifikation zu ahnden ist

    8:9 Bestimmte Vergehen werden als grob unsportlich angesehen und sind mit Disqualifikation zu ahnden. Folgende Vergehen dienen als Beispiel:

    a)  Demonstratives Wegschlagen oder Wegwerfen des Balls nach einer Schiedsrichterentscheidung.
    b)  Der Torwart zeigt demonstrativ, dass er sich weigert, einen 7-m- Wurf abzuwehren.
    c)  Den Ball während einer Spielunterbrechung absichtlich auf einen Gegenspieler werfen. Ist der Wurf sehr hart und aus kurzer Entfernung geworfen, kann dies auch als "besonders rücksichtsloses Vergehen" im Sinne der Regel 8:6 angesehen werden.
    d)  Wenn der 7-m-Werfer den Torwart am Kopf trifft und dieser nicht seinen Kopf Richtung Ball bewegt.
    e)  Wenn der Werfer eines Freiwurfs den Abwehrspieler am Kopf trifft und dieser nicht seinen Kopf Richtung Ball bewegt.
    f)  Revanche nehmen nach einem erlittenen Foul.

    Kommentar:
    Im Fall eines 7-m-Wurfs oder Freiwurfs trägt der Werfer die Verantwortung dafür, den Torwart oder den Abwehrspieler nicht zu gefährden.

    Disqualifikation aufgrund eines besonders grob unsportlichen Verhaltens (mit schriftlichem Bericht)

    8:10 Stufen die Schiedsrichter ein Verhalten als besonders grob unsportlich ein, ahnden sie dieses Vergehen gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.

    Bei folgenden Vergehen (a, b), die als Beispiele dienen, reichen sie nach dem Spiel einen schriftlichen Bericht ein, damit die zuständigen Instanzen über weitere Maßnahmen entscheiden können:

    a) Beleidigung oder Drohung gegenüber einer anderen Person, wie z.B. Schiedsrichter, Zeitnehmer/Sekretär, Delegierter, Mannschaftsoffizieller, Spieler, Zuschauer. Sie kann in verbaler oder nonverbaler Form (z.B. Mimik, Gestik, Körpersprache, Körperkontakt) erfolgen.

    b) (I) das Eingreifen eines Mannschaftsoffiziellen in das Spielgeschehen auf der Spielfläche oder vom Auswechselraum aus oder (II) das Vereiteln einer klaren Torgelegenheit durch einen Spieler, entweder durch ein (laut Regel 4:6) unerlaubtes Betreten der Spielfläche oder vom Auswechselraum aus.

    Bei folgenden Vergehen (c, d) wird der nicht fehlbaren Mannschaft ein 7- m- Wurf zugesprochen.

    c) Wenn der Ball in den letzten 30 Sekunden nicht im Spiel ist und ein Spieler oder Offizieller die Wurfausführung des Gegners verzögert oder behindert und damit der gegnerischen Mannschaft die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen, ist der fehlbare Spieler/Offizielle zu disqualifizieren und der nichtfehlbaren Mannschaft ein 7-m-Wurf zuzusprechen. Dies gilt bei jeglicher Art der Wurfverhinderung (z.B. Vergehen mit begrenztem körperlichen Einsatz, Störung der Wurfausführung wie: Pass abfangen, stören der Ballannahme, Ball nicht freigeben).

    d) Wenn der Ball in den letzten 30 Sekunden im Spiel ist und der gegnerischenMannschaft

    aa) durch ein Vergehen eines Spielers gemäß den Regeln 8:5 bzw. 8:6 sowie 8:10a bzw. 8:10b (II)

    bb) durch ein Vergehen eines Offiziellen gemäß den Regeln 8:10a bzw. 8:10b (I)

    die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen, wird der fehlbare Spieler bzw. der fehlbare Offizielle gemäß den entsprechenden Regeln disqualifiziert und der gegnerischen Mannschaft wird ein 7-m-Wurf zugesprochen. Erzielt der gefoulte Spieler oder ein Mitspieler noch vor der Spielunterbrechung ein Tor, entfällt der 7-m-Wurf.

    Disqualifikation

    16:6 Eine Disqualifikation ist die angemessene Strafe bei:

    a)  Vergehen im Sinne der Regeln 8:5 und 8:6;

    b)  grob unsportlichem Verhalten gemäß Regel 8:9 und besonders grob unsportlichem Verhalten gemäß Regel 8:10 durch einen Spieler oder Mannschaftsoffiziellen auf der Spielfläche oder außerhalb;

    c)  unsportlichem Verhalten eines der Mannschaftsoffiziellen nach Regel 8:7, nachdem Mannschaftsoffizielle der gleichen Mannschaft zuvor schon eine Verwarnung und eine Hinausstellung nach 16:1b und 16:3e erhalten haben;

    d)  einer dritten Hinausstellung desselben Spielers (16:5);

    e)  bedeutendem oder wiederholt unsportlichem Verhalten während des 7-m- Werfens (Kommentar zur Regel 2:2 sowie Regel 16:10);

    16:7  Die Disqualifikation ist dem fehlbaren Spieler oder Offiziellen sowie dem Zeitnehmer/Sekretär vom Schiedsrichter nach Time-out durch Hochhalten der Roten Karte deutlich anzuzeigen (Handzeichen Nr. 13,s. auch Regel 16:8).

    16:8 Die Disqualifikation eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen gilt immer für den Rest der Spielzeit. Der Spieler oder Offizielle muss die Spielfläche und den Auswechselraum sofort verlassen. Danach darf der Spieler oder Offizielle in keiner Form Kontakt zur Mannschaft haben.

    Die Disqualifikation eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen während der Spielzeit, auf oder außerhalb der Spielfläche, ist immer mit einer Hinausstellung für die Mannschaft verbunden. Dies bedeutet, dass die Anzahl der Spieler der Mannschaft auf der Spielfläche um einen Spieler reduziert wird (16:3f). Die Reduzierung auf der Spielfläche erfolgt jedoch für 4 Minuten, wenn ein Spieler gemäß Regel 16:9b-d disqualifiziert worden ist.

    Eine Disqualifikation verringert die Zahl der Spieler oder Offiziellen, die der Mannschaft zur Verfügung stehen (ausgenommen 16:11b). Es ist der Mannschaft jedoch erlaubt, die Zahl der Spieler auf der Spielfläche nach Ablauf der Hinausstellung wieder zu ergänzen.

    Disqualifikationen nach Regel 8:6 oder 8:10a-b sind mit einem schriftlichen Bericht an die zuständigen Instanzen verbunden. Bei Disqualifikationen mit Bericht sind die Mannschaftsverantwortlichen und der Delegierte (Erl.7) unmittelbar nach der Entscheidung zu informieren.

    Zu diesem Zweck zeigt der Schiedsrichter nach der roten Karte zur Information zusätzlich die blaue Karte.

    Mehr als ein Verstoß in derselben Situation

    16:9 Begeht ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller gleichzeitig oder in direkter Folge vor dem Wiederanpfiff mehr als eine Regelwidrigkeit und erfordern diese verschiedene Strafen, ist grundsätzlich nur die schwerwiegendste Strafe auszusprechen.

    Es gelten jedoch die folgenden besonderen Ausnahmen, bei denen in sämtlichen Fällen die Mannschaft auf der Spielfläche für 4 Minuten reduziert wird.

    a)  Wenn sich ein Spieler, der gerade eine Hinausstellung bekommen hat, vor der Wiederaufnahme des Spiels unsportlich verhält, erhält dieser eine zusätzliche Hinausstellung (16:3g). Wenn die zusätzliche Hinausstellung die dritte für den Spieler ist, wird er disqualifiziert;

    b)  Wenn ein Spieler, der gerade eine Disqualifikation bekommen hat (direkt oder wegen seiner dritten Hinausstellung), sich vor der Wiederaufnahme des Spiels unsportlich verhält, wird die Mannschaft mit einer zusätzlichen Strafe belegt, wodurch die Reduzierung 4 Minuten beträgt (16:8, Abs.2);

    c)  Wenn ein Spieler, der gerade eine Hinausstellung bekommen hat, sich vor der Wiederaufnahme des Spiels grob oder besonders grob unsportlich verhält, wird er zusätzlich disqualifiziert (16:6b); die beiden Strafen bedeuten eine 4-Minuten Reduzierung der Mannschaft (16:8 Abs. 2);

    d)  Wenn ein Spieler, der gerade eine Disqualifikation bekommen hat (direkt oder wegen einer dritten Hinausstellung), sich vor Wiederaufnahme des Spiels grob oder besonders grob unsportlich verhält, wird die Mannschaft mit einer zusätzlichen Strafe belegt und die Reduzierung beträgt insgesamt 4 Minuten (16:8 Abs. 2).

    jun