13.12.2024, 18:45
Nach positivem Doping-Test
Weil er unter Doping-Verdacht steht, darf Nils Kretschmer bis auf Weiteres weder spielen noch trainieren. Wie es in diesem Fall nun weitergeht:
Am Mittwoch (11. Dezember) suspendierte die Handball-Bundesliga GmbH mit sofortiger Wirkung Nils Kretschmer. Der Spieler des Zweitligisten TV Großwallstadt sei somit "von jeglicher Teilnahme an Wettkämpfen, Trainings oder anderen sportlichen Aktivitäten ausgeschlossen", teilte die Liga mit. Die Suspendierung hat Bestand "bis eine endgültige Entscheidung im nachfolgenden Ergebnismanagement- und Disziplinarverfahren gemäß Anti Doping-Ordnungen vorliegt", erklärte die HBL.
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In der A-Probe sei "ein von der Norm abweichendes Analyseergebnis" festgestellt worden. Dabei geht es um Testosteron, bestätigte die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) auf handball-world-Anfrage. Gegen Nils Kretschmer läuft zudem wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Antidopinggesetz und das Arzneimittelgesetz eine staatsanwaltschaftliche Ermittlung.
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Wie geht es nun für Kretschmer weiter? Der 31-Jährige wurde von der Liga schriftlich über die vorläufige Suspendierung informiert. Kretschmer hat das Recht, innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Bescheides die Analyse der B-Probe schriftlich beim HBL e.V. zu beantragen. Zudem kann er innerhalb dieser Frist eine Stellungnahme abgeben.
Beantragt Kretschmer die Öffnung der B-Probe, muss die Handball-Bundesliga die NADA informieren und in Zusammenarbeit mit Kretschmer und seinem Anwalt einen Termin bei einem Labor finden.
Sollte die B-Probe negativ sein, wäre der Fall erledigt: Nils Kretschmer dürfte ab diesem Zeitpunkt direkt wieder mit seiner Mannschaft trainieren und für den TVG spielen. Ein Doping-Fall hätte sich dann nicht bestätigt.
Wäre die B-Probe positiv, würde die HBL einen Sanktionsbescheid erlassen. Dabei geht es um eine mögliche Sperre. Das Ergebnismanagementverfahren wäre damit beendet.
Legt der Spieler Einspruch ein (20-Tage-Frist nach Erhalt des Sanktionsbescheides), ist die Anti-Doping-Kommission des Deutschen Handballbundes (DHB) zuständig, erklärte die HBL gegenüber handball-world.
Sowohl der Sportler als auch die NADA haben im Anschluss die Möglichkeit, ein dann einzurichtendes Schiedsgericht anzurufen, sollte eine der beiden Parteien das Strafmaß anfechten.
bec