27.03.2024, 12:22
Rechtsgutachten veröffentlicht
Auf dem Weg zur Gründung des geplanten Zentrums für Safe Sport (ZfSS) hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) zusammen mit Athleten Deutschland am Dienstag die Ergebnisse eines Rechtsgutachtens sowie den Entwurf eines "Safe Sport Code" veröffentlicht.
Ziel des von der Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein (ASD) erarbeiteten Gutachtens war es, "die rechtlichen Grundlagen für eine effektive Aufgabenwahrnehmung des unabhängigen Zentrums für Safe Sport zu erarbeiten", teilte der DOSB mit.
Demnach sei das Gutachten nötig geworden, da "im Rahmen des vom Bundesinnenministerium (BMI) geführten Stakeholderprozesses" zur Entwicklung eines Fahrplans für den Aufbau des Zentrums Klärungsbedarf "in Bezug auf wichtige juristische und organisatorische Fragen" aufgekommen seien.
"Das Gutachten sollte nun die Grundlage bilden für die weiteren Diskussionen und Entscheidungsfindungen im Aufbauprozess des unabhängigen Zentrums für Safe Sport. Dadurch können wir bestmögliche und vor allem rechtssichere Lösungen im Sinne der Betroffenen erarbeiten, denn das hat für uns weiterhin höchste Priorität", wird Michaela Röhrbein, Vorstand Sportentwicklung des DOSB, zitiert.
Die geplante Einrichtung für sicheren und gewaltfreien Sport ist im Koalitionsvertrag verankert. Das BMI initiierte hierzu ab Dezember 2022 einen "breit angelegten Dialog" mit über 90 Akteuren, darunter dem DOSB und dem Verein Athleten Deutschland.
Zentraler Bestandteil des Rechtsgutachtens war nun die Erstellung eines Safe Sport Codes, der in Zukunft als "grundlegendes, sportartübergreifendes Regelwerk zum Schutz vor interpersonaler Gewalt im organisierten Sport dienen" soll.
Der Code definiert fünf Verbotstatbestände als Safe Sport Verstöße. Dazu gehören: physische Gewalt, sexualisierte Gewalt, psychische Gewalt, Diskriminierung sowie Vernachlässigung. Das Gutachten stellte fest, "dass der Safe Sport Code als Regelwerk des organisierten Sports erlassen werden sollte und nicht als allgemeingültiges 'Safe Sport (Bundes-)Gesetz'", heißt es in der Mitteilung.
"Der Safe Sport Code soll zudem die Grundlage für die Tätigkeit des unabhängigen Zentrums für Safe Sport selbst bilden. Er benennt dessen Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten im Sinne einer Rechts- und Verfahrensordnung, insbesondere mit Blick auf eine betroffenenzentrierte Untersuchung und Sanktionierung von Fehlverhalten im Sport", so der DOSB in seiner Pressemeldung.
"Die Gutachter*innen der Kanzlei ASD empfehlen als Rechtsform des Zentrums eine Stiftung, da dies die größtmögliche Unabhängigkeit gegenüber Sport und Politik gewährleiste. In der Roadmap zum Aufbau des ZfSS bestand die Idee, den bereits gegründeten Verein Safe Sport e.V. für den Aufbau des Zentrums zu nutzen oder einen neuen Trägerverein zu gründen. Hiervon raten die Gutachter*innen ab", berichtet der DOSB.
Insbesondere der bestehende Safe Sport e.V. komme laut Gutachten aufgrund seiner derzeitigen satzungsgemäßen Aufgabe der parteiischen Betroffenenberatung nicht als Trägerorganisation für das ZfSS in der projektierten Form in Betracht. "Laut Gutachter*innen braucht es eine institutionelle Trennung der bestehenden Betroffenenberatung von der vorgesehenen Untersuchungs- und Sanktionsinstanz des ZfSS", so der DOSB.
Als ersten Baustein des geplanten Zentrums für Safe Sport hatte das BMI im Juli 2023 die unabhängige Ansprechstelle Safe Sport e.V. in Berlin-Friedrichshain eröffnet. Das Zentrum soll perspektivisch noch weitere Aufgaben im Bereich der Intervention, Prävention und Aufarbeitung von Fällen sexualisierter und interpersonaler Gewalt im Sport übernehmen.
SID, red