15.05.2024, 13:31
Stellungnahme des Vereins
Der Boss der Handball-Bundesliga hat die Klage des Bergischen HC rund um das Lizenzierungsdrama des HSV Hamburg scharf kritisiert. Nun reagiert der BHC auf diese Aussagen mit ebenfalls deutlichen Worten.
"(...) Der BHC kündigt damit so ein bisschen das Solidarsystem der Lizenzierung auf und diskreditiert auch die Lizenzierungskommission", kritisierte HBL-Boss Frank Bohmann im Dyn-Format "Auszeit" das Vorgehen des Bergischen HC. Einen Tag bevor die Frist für den HSV Hamburg hinsichtlich der Lizenzbedingung ablief, forderte der BHC Aufklärung rund um die HSV-Lizenz und reichte vor einem Gericht eine Klage ein.
"Das kann eigentlich nicht der Weg sein, um eigene Fehlentscheidungen - sportliche wie unternehmerische - zu kompensieren. Da bin ich offen gesagt eigentlich sehr enttäuscht von dem Vorgehen des BHC", so Bohmann.
1. Das Lizenzierungsverfahren stellt kein "Solidarsystem" dar, sondern den verbindlichen rechtlichen Rahmen für die Teilnahme an der HBL, der für alle Clubs gleichermaßen gültige und anzuwendende Kriterien aufstellt. Eine Lizenzierung mag vieles sein, aber sicherlich kein auf Solidarität beruhendes System des gegenseitigen Risikoausgleichs (im alleinigen Ermessen der Lizenzierungskommission).
2. In der Vergangenheit hat es im Zusammenhang mit der Lizenzierung der HBL regelmäßig Verfahren sowohl vor ordentlichen als auch vor Schiedsgerichten gegeben, in denen Entscheidungen der Lizenzierungskommission überprüft wurden (u.a. TuSEM Essen, SG WallauMassenheim, HSV Handball, DHC Rheinland, HBW Balingen).
Das Gerichtsverfahren des Bergischen HC stellt damit keine "Diskreditierung der Lizenzierungskommission" dar, wie Frank Bohmann geäußert hat, sondern es geht allein um die ordnungsgemäße Wahrnehmung der wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen des jeweiligen Clubs, die zum originären Pflichten- und Aufgabenkreis eines jeden Geschäftsführers einer unternehmerisch tätigen Spielbetriebsgesellschaft gehört.
Der Geschäftsführer eines (potentiell) betroffenen Clubs, egal ob wie vorliegend HSV Handball oder Bergischer HC, hat gar keine andere Wahl, als den Vorgang rechtlich prüfen zu lassen und - abhängig von dem Ergebnis der Bewertung - etwaige Ansprüche mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu verfolgen.
3. Es ist nicht Aufgabe eines HBL-Geschäftsführers und Mitgliedes der Lizenzierungskommission, - zumal während laufender Verfahren - eine öffentliche Bewertung der Geschäftstätigkeit von Lizenznehmern vorzunehmen, gleich ob es den Bergischen HC oder zuvor den HSV Hamburg betrifft. Die Aussagen von Frank Bohmann sprechen insofern für sich.
Klargestellt sei jedoch: Der sportliche Verlauf der aktuellen Saison ist für den Bergischen HC unbefriedigend. Zu dieser Feststellung bedarf es keines Hinweises der HBL-Geschäftsführung. Die Wahrung und Integrität des Wettbewerbes bezieht sich im ausdrücklich hervorgehobenen Zweck der Lizenzierungsordnung allerdings nicht allein auf das Sportliche.
Einem Club, der seit Jahren seine Lizenz ohne jegliche Auflagen und Bedingungen von der HBL erhält, "unternehmerische Fehlentscheidungen" vorzuwerfen, steht Herrn Bohmann nicht zu - schon gar nicht medial. Die Bewertung ist inhaltlich vollkommen abwegig und reputationsschädlich.
bec