11.04.2024, 14:25
Doping-Vergehen des SCM-Torhüters?
In einer Wettkampfprobe werden bei Magdeburgs Torhüter Portner Methamphetamine nachgewiesen. Der Schweizer ist "schockiert".
Bei der positiven Wettkampfprobe von Weltklasse-Torhüter Nikola Portner sind Methamphetamine gefunden worden. Das teilte die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (Nada) am Donnerstag (11. April) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Zuvor war das Testergebnis dem Schweizer vom SC Magdeburg mitgeteilt worden. "Diese Information hat mich zutiefst schockiert. Ich wurde darüber informiert, dass eine Wettkampfkontrolle von mir offenbar ein «von der Norm abweichendes Analyseergebnis" aufweist und daher ein Ergebnismanagementverfahren eingeleitet worden ist», schrieb der Torhüter vom Champions-League-Sieger am Mittwochabend bei Instagram.
Er bedaure die Situation sehr und werde alles daran setzen, um darzulegen, "dass ich keine Anti-Doping-Bestimmungen verletzt habe und immer im Sinne der Werte des Sports gehandelt habe und künftig handeln werde", schrieb Portner und bat um Verständnis, dass er "vorerst keine weiteren Verlautbarungen hierzu machen" könne.
Methamphetamine sind synthetisch hergestellte Substanzen, die umgangssprachlich Crystal Meth genannt werden. Medizinisch kann Methamphetamin zur Behandlung von Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) genutzt werden. Im Leistungssport kann es die Wachsamkeit erhöhen. "Uns sind bislang sehr wenige Details zum Vorwurf und zum Verfahrensstand bekannt", teilte der SCM am Mittwochabend mit.
SCM-Geschäftsführer Marc-Henrik Schmedt verwies auf dpa-Anfrage auf den Rechtsbeistand des Vereins und wollte die Angelegenheit nicht kommentieren. Dafür aber die auf Sportrecht spezialisierte Anwaltskanzlei: "Der SCM unternimmt, soweit ihm möglich, alles zur Aufklärung des Sachverhalts. Sowohl jetzt als auch im Rahmen eines Verfahrens vor den zuständigen Gremien des Verbandes."
Laut den Richtlinien der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschland hat der Sportler das Recht, die Analyse der B-Probe zu verlangen. Bestätigt diese das "Ergebnis der A-Probe nicht" dürfe der vorläufig suspendierte Athlet an nachfolgenden Wettkämpfen der Veranstaltung teilnehmen, heißt es bei den Athletenschutzrechten. Portner könne auch innerhalb der Fristen Widerspruch einlegen.
Anderseits wird Portner, der selbst ein wissentliches Fehlverhalten bestreitet, wohl eine Doping-Sperre hinnehmen müssen. Der Verein muss keine Konsequenzen fürchten. Allerdings ist ein gleichwertiger Ersatz des Leistungsträgers in der Kürze der Zeit für Cheftrainer und Sport-Geschäftsführer Bennet Wiegert kaum realisierbar.
Der hat mit Sergey Hernandez einen weiteren Spitzenmann im Tor, doch die Leistungen des Spaniers sind nicht ganz so konstant wie die Portners. Der Schweizer spielt seit 2022 in Magdeburg und hat noch einen Vertrag bis 30. Juli 2027. Diese Kontrakte können in der Regel mit einer Doping-Klausel jederzeit aufgelöst werden.
Ohne Portner müssen die Magdeburger ins Pokal-Halbfinale am Samstag (16.10 Uhr/ARD und Dyn) gegen Liga-Spitzenreiter Füchse Berlin gehen. In Köln will der SCM mit den Pokalsieg Anlauf zum Triple mit Meisterschaft und Königsklasse nehmen, denn auch in der Liga hat er mit einem Minuspunkt weniger als die Berliner alle Titelchancen in der eigenen Hand.
Daran wird sich auch im Falle Portner nichts ändern. "Eine Änderung der Spielwertung steht nicht im Raum", sagte HBL-Geschäftsführer Frank Bohmann der Deutschen Presse-Agentur und bestätigte damit einen entsprechenden handball-world-Bericht vom gestrigen Mittwoch (10. April). Die Aussage des Funktionärs basiert auf den Statuten und Spielordnungen des Deutschen Handballbundes (DHB).
Demnach kommen ein Punktverlust oder ähnliche Konsequenzen laut Anti-Doping-Ordnung des DHB unter Artikel 11.2. erst zur Anwendung, "wenn bei mehr als zwei Mitgliedern einer Mannschaft in einer Mannschaftssportart während der Dauer einer Wettkampfveranstaltung ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen festgestellt wurde". Dies trifft beim SCM, wo es mehrere Proben gab, nicht zu. Allerdings bietet die Rechtsordnung des DHB im Paragraf 15 unter Doping mehr Spielraum: "Daneben können andere Strafen verhängt werden".
dpa, red