18.05.2024, 13:00
Urteil des Oberlandesgericht Hamm
Im Zuge der unter einer - später laut Lizenzierungskommission nicht fristgerecht erfüllten - Bedingung erteilten Lizenz für den HSV Hamburg hatte der Bergische HC Aufklärung von der Handball Bundesliga verlangt. Die HBL wies das Auskunftsverlangen zurück und sieht sich nun durch das Oberlandesgericht Hamm bestätigt.
"Das Oberlandesgericht Hamm hat die Entscheidungen von Lizenzierungskommission und Präsidium der Handball-Bundesliga, dem Bergischen Handball Club 06 e. V. keine Einsichtnahme in die Lizenzunterlagen des Ligakonkurrenten Handball Sport Verein Hamburg zu gewähren, vollumfänglich bestätigt", so die Handball Bundesliga in einer Pressemeldung.
"Der Bergische Handball Club 06 e. V., vertreten durch den Vorstand Jörg Föste, hatte im Rahmen eines Einstweiligen Verfügungsverfahrens gegen die Handball-Bundesliga sowohl die einstweilige Untersagung der Erteilung der Lizenz für den Handball Sport Verein Hamburg für die Spielsaison 2024/2025 als auch das Auskunftsverlangen hinsichtlich des Handball Sport Vereins geltend gemacht", berichtet die HBL dabei zur Vorgeschichte.
Der Bergische HC schaut auf das Verfahren rund um den HSV mit besonderem Interesse, sollte es bei der Verweigerung der Lizenz für die Hamburger bleiben, würde der vorletzte Platz, den der BHC aktuell belegt, den Klassenverbleib bedeuten. Der BHC betonte: "Der Ligaverband hat sich dafür eindeutige Regeln gegeben: Mitspielen darf nur, wer nicht nur sportlich, sondern auch wirtschaftlich leistungsfähig ist."
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Die wirtschaftliche Seite überprüft in der Handball Bundesliga die Lizenzierungskommission. Nach deren Urteil, die Lizenz für den HSV unter einer Bedingung zu erteilen, beantragte der BHC "bei der HBL Auskunft über die Vorgänge rund um die Lizenz des HSV Hamburg”. Dies wies die HBL mit Verweis auf die Vertraulichkeit der Daten und des Lizenzierungsverfahrens zurück - und sieht sich durch die Gerichtsurteile nun bestätigt.
Parallel hatte sich unterdessen ein öffentliches Gefecht entwickelt: "Der BHC kündigt damit so ein bisschen das Solidarsystem der Lizenzierung auf und diskreditiert auch die Lizenzierungskommission", kritisierte HBL-Boss Frank Bohmann beispielsweise im Dyn-Format Auszeit und fügte an: "Das kann eigentlich nicht der Weg sein, um eigene Fehlentscheidungen - sportliche wie unternehmerische - zu kompensieren.”
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"Das Lizenzierungsverfahren stellt kein `Solidarsystem` dar, sondern den verbindlichen rechtlichen Rahmen", so der BHC in einer Erwiderung, in der der Verein ausführt, dass es "um die ordnungsgemäße Wahrnehmung der wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen" gehe und ein Geschäftsführer eines Vereins "gar keine andere Wahl, als den Vorgang rechtlich prüfen zu lassen" habe.
Zudem verbat sich der Verein öffentliche Bewertungen durch den Geschäftsführer der HBL, der zudem Mitglied der Lizenzierungskommission ist. "Einem Club, der seit Jahren seine Lizenz ohne jegliche Auflagen und Bedingungen von der HBL erhält, `unternehmerische Fehlentscheidungen` vorzuwerfen, steht Herrn Bohmann nicht zu - schon gar nicht medial. Die Bewertung ist inhaltlich vollkommen abwegig und reputationsschädlich", so der Verein.
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"Beide Anträge sind erstinstanzlich durch das Landgericht Dortmund im Hinblick auf eine eindeutige Rechtslage ohne mündliche Verhandlung abgewiesen worden", berichtet die Handball Bundesliga von der Entscheidung der ersten Instanz. Das Oberlandesgericht Hamm fungierte als zweite Instanz, in dieser ging es - laut HBL - allerdings nur noch um "das Auskunftsverlangen hinsichtlich des Handball Sport Verein Hamburg."
"Das Bestehen eines solchen Auskunftsanspruchs ist durch das OLG Hamm klar und eindeutig verneint worden", erklärte die Handball Bundesliga und führte aus: "Aufgrund der für den Bergischen Handball Club 06 e. V. wie für alle Vereine der 1. und 2. Handball Bundesliga geltenden Regelungen der Ordnung zur Erteilung von Lizenzen (LZO), ist verbindlich geregelt, dass die begehrte Auskunft betreffend der Lizenzunterlagen eines anderen Lizenznehmers bzw. Lizenzbewerbers - wie hier des Handball Sport Verein Hamburg - ausgeschlossen ist."
"Das OLG Hamm bestätigt damit uneingeschränkt die von der unabhängigen Lizenzierungskommission stets vertretene Rechtsauffassung, dass die Weitergabe von Informationen über einen unmittelbaren Konkurrenten in dem ganz besonders sensiblen Bereich der Frage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zwingend ausgeschlossen ist, da sie zu einer nicht wiedergutzumachenden Wettbewerbsverzerrung führen würde", sieht sich die Handball Bundesliga bestätigt.
Die Handball Bundesliga fügt zudem an: "Das OLG weist zugleich ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund des Vortrags des Bergischen Handball Club 06 e. V. keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Vorgaben der Ordnung zur Erteilung von Lizenzen (LZO) beim Lizenzierungsverfahren und der Erteilung der Lizenz unter einer Bedingung für den Handball Sport Verein Hamburg für die Spielsaison 2024/2025 nicht beachtet worden sind."
“Die unabhängige Lizenzierungskommission und das Präsidium der Handball-Bundesliga begrüßen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Hamm. Beide Gremien sehen damit die Tätigkeit und die Entscheidungen der unabhängigen Lizenzierungskommission ebenso bestätigt, wie die Integrität und die Stabilität des Lizenzierungssystems der Handball-Bundesligen", so die Handball Bundesliga abschließend.
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