02.10.2024, 11:11
Klausel zu unpräzise formuliert?
Trainer Jamal Naji hat vor Gericht in erster Instanz gegen seinen Ex-Klub, den Bergischen HC, gewonnen. Das Urteil habe laut dem Naji-Anwalt das Potenzial, die Sport-Branche zu verändern.
Im November 2023 verlängerte der Bergische HC den Vertrag mit Cheftrainer Jamal Naji bis 2028. Nach zwölf Pleiten in Folge wurde Naji dann im April dieses Jahres vom damaligen Handball-Bundesligisten mit sofortiger Wirkung freigestellt.
Jamal Naji klagte beim Arbeitsgericht Solingen gegen seinen Ex-Verein. Dabei ging es um die Frage, ob das Arbeitsverhältnis zwischen Naji und dem BHC, das eigentlich bis 2028 angelegt war, durch den Abstieg und eine entsprechende Klausel beendet wurde. Er hatte am gestrigen Dienstag (1. Oktober) in erster Instanz damit Erfolg.
Wie das Solinger Tageblatt berichtet, habe sich der 38-Jährige, der mittlerweile fest zum Dyn-Expertenteam zählt, mit seinem Anwalt bei der Klage auf drei Punkte gestützt: Zum Einen habe der Vertrag nicht die korrekte Schriftform. Weiterhin sei die Bedingung "nicht hinreichend klar". Und: Es fehle ein sachlicher Grund.
Dass der Vertrag nur von einem der beiden BHC-Geschäftsführer, nämlich Jörg Föste, unterschrieben wurde, sah die Vorsitzende Richterin nicht als problematisch an - und räumte damit den ersten Punkt Najis ab. Was die anderen beiden Punkte betrifft: Das Gericht argumentierte laut Solinger Tageblatt damit, dass der Zeitpunkt des feststehenden Abstiegs nicht klar definiert sei und der Abstieg kein zwingender Hinweis für die schlechte Arbeit eines Trainers sei. Denn: Es hänge zu viel von Zufällen und vom Wettbewerb ab. Außerdem komme es vor, dass Übungsleiter mit einem Profi-Klub absteigen - und dennoch im Amt bleiben dürfen.
Das Arbeitsgericht ließ durchblicken, dass die "Ligaklausel" vom BHC nicht präzise genug formuliert wurde. "Ihr ist nicht zu entnehmen, zu welchem Enddatum der Arbeitsvertrag "bei Abstieg" gelten soll und der "Bereich der 1. Handball-Bundesliga" verlassen wird", hieß es.
Der Bundesliga-Absteiger kann gegen dieses Urteil Berufung einlegen. Die nächste Instanz wäre dann das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Sollte die Solinger Entscheidung rechtskräftig werden, würde es für den Zweitligisten wohl teuer werden. Auf einen Vergleich hatten sich beide Parteien zuvor nicht einigen können.
Jamal Najis Anwalt, Jan Ricken, verglich das Urteil in Solingen sogar mit dem berühmten Bosman-Urteil aus dem Fußball. 1995 wurde damit entschieden, dass Profi-Fußballer in der EU nach Vertragsende ablösefrei wechseln dürfen. Vorher konnten die Klubs trotzdem noch Ablösesummen fordern. Bosman stellte die gesamte Sportwelt auf den Kopf.
bec