27.01.2024, 12:04
Einspruch nach direkt verwandeltem Freiwurf
Die European Handball Federation (EHF) hat den Protest von Schweden nach der Niederlage im Halbfinale der Handball-EM gegen Frankreich abgelehnt. Das teilte die EHF am Samstag mit.
Der Europameister von 2022 hatte nach der Partie am Freitagabend (30:34 n.V.) Einspruch gegen die Wertung des Spiels eingelegt. Der Protest habe sich laut EHF "auf die Nichtverwendung des Video Review (VR) zur Überprüfung des letzten Freiwurfs für Frankreich in der 60. Minute des Spiels" bezogen.
Nach "einer sorgfältigen Bewertung" der Situation sei die Disziplinarkommission zu dem Entschluss gekommen, dass es im Ermessen der Schiedsrichter liege und "nicht verpflichtend" sei, die VR-Technologie einzusetzen.
Schweden hatte die Partie nach einem Rückstand zur Pause gedreht, führte kurz vor dem Ende und hatte in der letzten Minute die Chance vorentscheidend auf zwei Tore davonzuziehen. Ein technischer Fehler ließ den Ballbesitz wechseln, Frankreichs Angriff wurde gestoppt.
Es blieb nur ein direkter Freiwurf - und den zimmerte Elohim Prandi ins Gehäuse. Die Verlängerung war perfekt und in dieser setzte sich dann Frankreich durch. Der Treffer sorgte schnell für Diskussionen. War wirklich die ganze Zeit ein Fuß auf dem Boden, machte der Franzose einen Schritt - kurz war der Treffer regulär?
Ja, sagte Regelexperte Jürgen Scharoff in seiner Regelecke für handball-world. "Er wechselt beim Wurf zwar den Körperschwerpunkt, aber ein Fuß bleibt am Boden, bis der Ball die Hand verlassen hat." Im Regelwerk sei nicht festgelegt, dass bei der Wurfausführung die ganze Zeit derselbe Fuß auf dem Boden stehen müsse. Wenn zwischenzeitlich beide Füße aufsetzen, sei es erlaubt, den "Standfuß" zu wechseln, so Scharoff.
» Regelecke zum direkten Freiwurf von Elohim Prandi
Scharoff sprach von einer "hauchdünnen" Entscheidung. Die Schiedsrichter Gjorgji Nachevski und Slave Nikolov aus Nordmazedonien, die im Vorjahr das WM-Finale geleitet hatten, verzichteten auf die Nutzung des Videobeweises.
"Am Ende gibt es drei Situationen und sie prüfen keine einzige", kritisierte Jonathan Carlsbogard im Aftonbladet mit Blick auf den technischen Fehler von Gottfridsson, ein eventuelles Stürmerfoul anstatt des Freiwurfs und der Ausführung von diesem.
Gegen die Tatsache, dass der Videobeweis nicht genutzt wurde, richtete sich auch der Einspruch der Schweden gegen die Niederlage im Halbfinale gegen Frankreich. "Wir wissen nicht, wohin der Protest führen wird, aber für uns war es wichtig, für unsere Werte einzustehen und ein Zeichen zu setzen", so Schwedens Nationalmannschafts-Managerin Hanna Fogelström gegenüber dem Aftonbladet.
Dieser aber hatte keinen Erfolg. Frankreich bestreitet nun am Sonntag das Finale gegen Weltmeister Dänemark. Schweden und Deutschland spielen zuvor um Bronze und das direkte Ticket für die Olympischen Spiele in Paris.
"Uns war klar, dass die Chancen, mit dem Protest durchzukommen, gering waren, aber wir wollten trotzdem klar zeigen, wo wir stehen, wenn es um Fairplay geht", sagt Hanna Fogelström, Managerin der Nationalmannschaft von Schweden nach der Entscheidung.
Der Verband werde gegen diese nicht in Berufung gehen, die Angelegenheit aber in anderer Form zur Sprache bringen. "Wir werden keine Berufung gegen diese Entscheidung einlegen, da wir der Meinung sind, dass das geltende Reglement keine faktische Grundlage hat", so Fredrik Rapp.
Der Präsident des Handball-Verbands von Schweden fügte an: "Wir werden jedoch nach der Meisterschaft die Angelegenheit weiterverfolgen und ein offizielles Schreiben an die EHF richten, um die Regeln zu ändern, damit sie klarer werden und dem Handball zu einer noch besseren Entwicklung verhelfen. Wir müssen deutlich machen, dass wir dies in Zukunft nicht mehr akzeptieren werden."
EHF-Präsident Michael Wiederer schloss sich an. Er kritisierte ebenfalls, dass die Schiedsrichter den Videobeweis nicht genutzt hatten. "Das war ein Fehler", sagte Wiederer am Samstag auf der Abschlusspressekonferenz vor dem Finaltag der Handball-EM.
Die Disziplinarkommission hat über den Protest des schwedischen Handballverbands im Anschluss an das Halbfinale der EHF EURO 2024 der Männer, Frankreich gegen Schweden, das am 26. Januar 2024 in Köln stattfand, eine Entscheidung getroffen.
Der Protest bezog sich auf die Nichtanwendung der Video Review (VR) zur Überprüfung des letzten Freiwurfs für Frankreich in der 60. Minute des Spiels.
Nach einer sorgfältigen Bewertung der Situation hat das Gremium entschieden, dass es im Ermessen der EHF-Schiedsrichter liegt und nicht verpflichtend ist, die VR-Technologie einzusetzen.
Der VR wird nur dann eingesetzt, wenn die Schiedsrichter ernsthafte Zweifel an der richtigen Entscheidung haben oder wenn sie die Situation nicht richtig einschätzen können.
Es liegt allein im Ermessen des Schiedsrichters oder seines Delegierten, ob er die VR-Technologie einsetzt.
Die Entscheidung, den VR nicht einzusetzen, fällt in den Geltungsbereich des EHF-Rechtsreglements sowie des EHF-EURO-Reglements und ist als Tatsachenentscheidung zu betrachten, gegen die kein Protest eingelegt werden kann.
Der Protest wird daher als unzulässig zurückgewiesen.
Ein Einspruch kann bis zum 27. Januar um 20:00 Uhr bei der Jury eingereicht werden.
cie, sid, red