24.08.2024, 08:18
Kritikpunkte beseitigt
Der Deutsche Olympische Sportbund steht dem zweiten Entwurf des geplanten Sportfördergesetzes deutlich wohlwollender gegenüber als der kritisierten Erstfassung.
"Wir begrüßen die Entwicklung, sie geht in die richtige Richtung", sagte der DOSB-Vorsitzende Torsten Burmester der Sportschau: "Die Kritikpunkte, die wir im März geäußert haben, sind nun berücksichtigt." Gerade nach dem schwachen deutschen Olympia-Abschneiden war die Sportförderung wieder in den Fokus gerückt.
Der zweite Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, der derzeit den 101 DOSB-Mitgliedsverbänden vorliegt, kommt dem Sportbund in zwei zentralen Punkten entgegen. In Sachen Reduzierung des bürokratischen Aufwands seien laut Burmester "wesentliche Fortschritte gemacht worden". Die Vergabe der Mittel sei deutlich flexibler geregelt, zudem könnten die Verbände längerfristig statt nur jährlich planen.
Weiterhin sei nun die Macht der neu zu gründenden Agentur für Leistungssport, welche die Fördermittel verteilen soll, nicht mehr so weitreichend wie noch im ersten Entwurf. Dies sei eine "deutliche Annäherung an unsere Forderungen". Das Vetorecht des vom BMI gestellten Stiftungsratsvorsitzenden sei gestrichen worden, der Stiftungsrat wäre nun an die Entscheidungen des Sportfachbeirats gebunden.
Nicht festgelegt ist im Sportfördergesetz die Mindestsumme, mit welcher der Bund den Spitzensport künftig fördert. Unabhängig vom Sportfördergesetz hat die Bundesregierung im Etatentwurf für 2025 eine Erhöhung der Mittel für die Spitzensportförderung von 283 Millionen auf 331 Millionen Euro vorgesehen.
Den ersten Entwurf des Gesetzes hatte DOSB-Präsident Thomas Weikert noch als "für den gesamten organisierten Sport in Deutschland nicht akzeptabel" bezeichnet.
Der Deutsche Handballbund hat in den vergangenen Jahren eine erhebliche Steigerung der Zuwendungen erhalten. Erhielt man 2013 noch rund 573.000 Euro an staatlichen Fördergelden, so konnte man 2019 erstmals die Millionengrenze knacken und erhielt 2023 rund 1,8 Millionen Fördergelder für den Hallenhandball.
Seit 2019 wird auch zusätzlich noch der Beachhandball gefördert. Nach der Anfangsförderung in Höhe von rund 60.000 Euro konnten die Zuwendungen im Jahr 2023 auf 387.000 Euro gesteigert werden. Insgesamt konnte der DHB seine Einnahmen in dieser Dekade um 384% steigern.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) fördert die Bundessportfachverbände auf der Basis ihrer Jahres- und Strukturpläne. Unterstützt werden unter anderem zentrale Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen, die gezielte Vorbereitung auf internationale Wettkämpfe im In- und Ausland, die Teilnahme an Olympischen Spielen und World Games, an internationalen Wettkämpfen, insbesondere Welt- und Europameisterschaften sowie herausragenden internationalen Spielen, die Vergütung des Leistungssportpersonals (z. B. Bundestrainerinnen und -trainer), die Durchführung von bedeutenden nationalen und internationalen Sportgroßveranstaltungen in der Bundesrepublik Deutschland und die Pflege internationaler Sportbeziehungen.
Jahr | Handball (Halle) | Beachhandball |
---|---|---|
2013 | 573.112,99 € | 0,00 € |
2014 | 542.151,22 € | 0,00 € |
2015 | 839.180,06 € | 0,00 € |
2016 | 891.181,67 € | 0,00 € |
2017 | 962.510,27 € | 0,00 € |
2018 | 997.731,62 € | 0,00 € |
2019 | 1.208.350,81 € | 60.143,00 € |
2020 | 1.182.275,00 € | 60.000,00 € |
2021 | 1.709.914,62 € | 95.163,00 € |
2022 | 1.520.355,00 € | 139.657,00 € |
2023 | 1.813.811,00 € | 387.280,00 € |
Datengrundlage: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
SID, Christian Stein