14.12.2024, 16:52
Mehrere Änderungen
Die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA hat eine aktualisierte und ab 1. Januar 2025 gültige Liste der verbotenen Substanzen veröffentlicht. Diese hatte des Exekutiv-Kommittee der WADA am 12. September beschlossen. Sie umfasst einige neue Wirkstoffe sowie auch die Freigabe der Blut- oder Plasmaspende.
Die "List of Prohibited Substances und Methods" der WADA listet für Sportlerinnen und Sportler alle im organisierten Sport verbotenen Substanzen und Methoden auf. Sie ist in verschiedene Kategorien unterteilt und unterscheidet teils auch hinsichtlich eines generellen Verbots und Beschränkungen im Wettkampf.
Unter Umständen kann es für Sportler entsprechende Befreiungen aus medizinischen Gründen geben, diese muss aber beantragt und freigegeben werden. Die Liste wird einer jährlichen Überprüfung unterzogen, dabei kam es für das Jahr 2025 zu den folgenden Anpassungen.
Hinweis: Die folgende deutsche Übersetzung der Anpassungen ist für Leser gedacht, maßgeblich ist die englischsprachige Orginalversion der WADA unter:
» https://www.wada-ama.org/en/resources/2025-prohibited-list
S0. Nicht zugelassene Wirkstoffe
- S-107 und S48168 (ARM210) wurden als Beispiele für die Klasse der Stabilisatoren des Ryanodin-Rezeptor-1-Calstabin-Komplexes in S0 aufgenommen. Der Ryanodinrezeptor-1-Calstabin-Komplex ist ein wichtiger Bestandteil der Kalziumspeicherung und -freisetzung und dient der Aufrechterhaltung der Skelettmuskelfunktion.
S3. Beta-2-Agonisten
- Auf der Grundlage einer kürzlich erschienenen Veröffentlichung über potenziell leistungssteigernde Dosen von inhalativem Formoterol wurden die Dosierungsintervalle aktualisiert, um sicherzustellen, dass keine ergogenen Effekte erzielt werden. Diese neuen 12-stündigen Dosierungsintervalle entsprechen den Herstellerempfehlungen; die maximal abgegebene Dosis liegt unverändert bei 54 Mikrogramm über 24 Stunden.
S4. Hormon- und Stoffwechselmodulatoren
- Elacestrant wurde als Beispiel für ein Anti-Östrogen hinzugefügt.
- Mitochondrial open reading frame of the 12S rRNA-c (MOTS-c) wurde als Beispiel für einen AMP-aktivierten Proteinkinase-Aktivator hinzugefügt.
- Der Klarheit halber wurden S519 und S597 als Beispiele für Insulinmimetika hinzugefügt. Insulinmimetische Verbindungen oder selektive Insulinrezeptormodulatoren (SIRMs) ahmen die Insulin-Wirkung durch Bindung an den Insulinrezeptor.
S5. Diuretika und Maskierungsmittel
- Xipamid wurde als Beispiel für ein Diuretikum hinzugefügt.
M1. Manipulation von Blut und Blutbestandteilen
- Die Spende von Blut oder Blutbestandteilen (z. B. Plasma, rote Blutkörperchen, weiße Blutkörperchen, Blutplättchen und peripheren Blutstammzellen), auch durch Apherese, ist nicht verboten, wenn es in einer von der zuständigen Aufsichtsbehörde des Landes akkreditierten Entnahmeeinheit zugelassen ist.
M3. Gen- und Zelldoping
- Geringfügige redaktionelle Änderung aus Gründen der Klarheit.
S6. Stimulanzien
- Hydrafinil (Fluorenol) wurde von S6.B nach S6.A geändert, da diese Substanz stärker ist als Modafinil und nicht für die medizinische Verwendung zugelassen ist.
- Midodrin und Tesofensin wurden als Beispiele für spezifizierte Stimulanzien hinzugefügt.
- Guanfacin wurde als nicht verboten klargestellt.
P1. Betablocker
- Basierend auf Informationen des Internationalen Ski- und Snowboardverbandes (FIS), wurden die Ski-/Snowboard-Disziplinen Skispringen, Freestyle Aerials/Halfpipe und Snowboard Halfpipe/Big Air gestrichen.
- Fentanyl und Tramadol wurden hinzugefügt, um die Muster des Konsums außerhalb von Wettkämpfen zu überwachen.
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