05.11.2024, 12:23
"Brauchen unabhängige Einrichtung"
Mit nur 33 Medaillen erzielen die deutschen Athleten bei den Olympischen Spielen in Paris ein schwaches Ergebnis. Ein neues Gesetz soll für mehr sportliche Erfolge sorgen.
Bundeskanzler Olaf Scholz will Spitzensport stärker fördern und so wieder mehr deutsche Athleten und Athletinnen in die Weltspitze führen. "Deswegen werden wir in dieser Woche im Kabinett ein Gesetz zur Sportförderung auf den Weg bringen. Das erste Mal in Deutschland", sagte der SPD-Politiker in Berlin. Nicht erst seit den Sommerspielen in Frankreich sei doch offensichtlich, dass Länder wie Frankreich, die Niederlande oder Großbritannien einiges besser machen bei der Förderung des Spitzensports.
Schon lange debattieren Sportverbände, Politiker und Athletenvertreter über ein passendes Sportfördergesetz. Mit diesem soll die Förderung des Spitzensports unabhängig von der jeweiligen Bundesregierung klar festgeschrieben werden. Das Gesetz soll der größeren Planungssicherheit, dem Bürokratieabbau und am Ende der besseren Leistungsfähigkeit der Sportler dienen.
Kernstück des Sportfördergesetzes ist die Gründung einer unabhängigen Sportagentur. "Wir brauchen eine unabhängige Einrichtung, die nach sportfachlichen Kriterien unbürokratisch entscheidet, wie Fördermittel vergeben werden. Eine solche Sportagentur ist im Sinne der Athleten und Athletinnen. Sie ist im Sinne von Trainer und Trainerinnen", befand Scholz.
Nach starker Kritik des DOSB und vieler Sportfachverbände hatte das Bundesinnenministerium einen ersten Entwurf zum Sportfördergesetz überarbeitet und im Sommer neu präsentiert. Doch auch dieser Entwurf sorgte nicht für Begeisterung. "Aus dem neuen Entwurf ergibt sich nur eine Spitzensportagentur light. So soll der Vorstand der künftigen Agentur nach aktuellem Gesetzesstand zu vielen Einflussmöglichkeiten aus der Politik bzw. der Verwaltung unterliegen", bemängelte der DOSB zuletzt.
Jahr | Handball (Halle) | Beachhandball |
---|---|---|
2013 | 573.112,99 € | 0,00 € |
2014 | 542.151,22 € | 0,00 € |
2015 | 839.180,06 € | 0,00 € |
2016 | 891.181,67 € | 0,00 € |
2017 | 962.510,27 € | 0,00 € |
2018 | 997.731,62 € | 0,00 € |
2019 | 1.208.350,81 € | 60.143,00 € |
2020 | 1.182.275,00 € | 60.000,00 € |
2021 | 1.709.914,62 € | 95.163,00 € |
2022 | 1.520.355,00 € | 139.657,00 € |
2023 | 1.813.811,00 € | 387.280,00 € |
DPA