10.11.2024, 06:35
Übersicht Blaue Karten:
Alexander Schoss von TUSEM Essen hat als erster Spieler der laufenden Saison in der 2. Handball-Bundesliga die Blaue Karte gesehen. Der rechte Rückraumspieler hatte im Spiel beim TV Großwallstadt den Winkel auf außen verkürzt und der schon anlaufende Florian Eisenträger hatte anschließend die Körperkontrolle verloren.
Anders als die 1. Handball-Bundesliga, die in der Premierensaison gleich vier der bislang acht blauen Karten verteilte (wir berichteten), kam das Unterhaus in der Saison 2017/18 noch ohne blaue Karte aus. Das änderte sich dann allerdings im zweiten Jahr - Rene Drechsler vom Wilhelmshavener HV sah im November 2018 beim Heimspiel gegen Lübeck nach einer Tätlichkeit gegen Sebastian Damm den blauen Karton.
Es folgte einen Monat später dann noch Essens Justin Müller im Derby gegen Hamm und im März 2019 dann mit Daniel Andrejew beim Heimspiel gegen Eintracht Hagen. Im Oktober 2019 wurde noch einmal Andreas Bornemann vom TuS Ferndorf beim 28:23-Sieg über die HSG Krefeld Niederrhein gesperrt, doch danach kehrte wieder für lange Zeit Ruhe ein.
In der Spielzeit 2020/21 gab es keine Spielsperre, das sollte sich dann erst wieder in der vergangenen Saison ändern. Mit den Gummersbachern Ellidi Snaer Vidarsson und Lukas Blohme sowie Bengt Bornhorn und Dennis Szczesny von TUSEM Essen wurden vier Spieler mit einer blauen Karte bedacht. Bei Szczesny wurde allerdings die Sperre aufgehoben, auch aufgrund der Aussage von Gegenspieler Jasper Bruhn bei der nachträglichen Verhandlung.
Im November 2022 kassierte mit Carlos Molina ein Spieler den blauen Karton, der gar nicht für einen deutschen Klub spielte, der HC Motor Zaporizhzhia war damals als Gastteam aufgrund des Kriegsausbruchs mit von der Partie. In derselben Spielzeit erwischte es auch noch Marek Vanco und Peter Walz. Die anschließende Saison kam mit einer Blauen Karte aus, Jan Eric Speckmann wurde im Februar 2024 gesperrt.
11.2024 Alexander Schoss (TUSEM Essen)
02.2024 Jan Eric Speckmann (VfL Lübeck-Schwartau)
06.2023 Peter Walz (ThSV Eisenach)
05.2023 Marek Vanco (HC Elbflorenz)
11.2022 Carlos Molina (HC Motor Zaporizhzhia)
05.2022 Bengt Bornhorn (EHV Aue)
04.2022 Lukas Blohme (VfL Gummersbach)
12.2021 Dennis Szczesny (TUSEM Essen)
09.2021 Ellidi Snaer Vidarsson (VfL Gummersbach)
04.2021 Kevin Lux (EHV Aue)
10.2019 Andreas Bornemann (TuS Ferndorf)
03.2019 Daniel Andrejew (Wilhelmshavener HV)
12.2018 Justin Müller (TUSEM Essen)
11.2018 Rene Drechsler (Wilhelmshavener HV)
Verfahren und Strafen bei Vergehen von Spielern und Mannschaftsoffiziellen innerhalb der Wettkampfstätte
(1) Wird ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller disqualifiziert und ihm anschließend die blaue Karte gezeigt, ist er vorläufig für das nächste Meisterschafts- oder Pokalmeisterschaftsspiel (der Mannschaft, in der er fehlbar wurde) des laufenden Spieljahres gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer Benachrichtigung bedarf.
Die Disqualifikation mit Bericht (blaue Karte) muss im Spielprotokoll vermerkt werden, anderenfalls gilt die blaue Karte als nicht gezeigt. Die automatische Sperre nach diesem Absatz ist eine ausschließlich mannschafts- und spielbezogene Sperre, die nicht für die Teilnahme am sonstigen Spielbetrieb gilt.
Die vorläufige automatische Sperre gilt auch, wenn nach einer bereits erfolgten Disqualifikation eine weitere Disqualifikation mit Zeigen der blauen Karte verhängt wird.
(2) Gestrichen.
(3) Die Spielleitende Stelle prüft anhand des Schiedsrichterberichts, eines Berichts der Spielaufsicht/des Technischen Delegierten und gegebenenfalls der Stellungnahme des Betroffenen oder des betroffenen Vereins/der Spielgemeinschaft den Sachverhalt. Sie kann auf Grund dieser Prüfung
a) die für das Vergehen vorgesehenen Strafen verhängen, sie unterrichtet hiervon auch den betroffenen Spieler bzw. Mannschaftsoffiziellen über dessen Verein/Spielgemeinschaft;
b) nach Ausspruch der Höchstsperre die weitergehende Bestrafung bei der zuständigen Rechtsinstanz beantragen. Sie unterrichtet davon vor Ablauf der Frist von zwei Wochen den betroffenen Verein/die betroffene Spielgemeinschaft.
(4) Erlässt die Spielleitende Stelle innerhalb der Dauer der vorläufigen Sperre nach Abs. 1, d. h. bis zum jeweiligen nächsten Spiel keinen Bescheid, darf der vorläufig gesperrte Spieler oder Mannschaftsoffizielle nach Ablauf dieser Frist wieder am Spiel teilnehmen. Spätere Maßnahmen/ein Bescheid der Spielleitenden Stelle bleiben vorbehalten und müssen innerhalb von 7 Tagen (Ausschlussfrist) nach Ablauf der vorläufigen Sperre erlassen sein. (...)
chs