10.11.2024, 14:46
Kuriose Situation:
Alexander Schoss von TUSEM Essen hat als erster Spieler der laufenden Saison in der 2. Handball-Bundesliga die Blaue Karte gesehen. Der Linkshänder ist allerdings nicht für das kommende Ligaspiel gesperrt worden.
Der rechte Rückraumspieler hatte im Spiel beim TV Großwallstadt den Winkel auf außen verkürzt und der schon anlaufende Florian Eisenträger hatte anschließend die Körperkontrolle verloren. Die Schiedsrichter Timo Hofmann und Thomas Hörath entschieden sich unverzüglich für die Rote Karte und legten Blau hinterher.
Glück für den Traditionsverein aus dem Ruhrgebiet, denn Schoss muss kein Ligaspiel aussetzen. "Alex ist somit auch für das anstehende DHB-Pokal Achtelfinale gegen die MT Melsungen am kommenden Mittwoch (13.11., Anwurf 19:30 Uhr) gesperrt und kehrt zum Liga-Spiel gegen den HC Elbflorenz (16.11., Anwurf 18:00 Uhr) wieder in den Kader zurück", teilte der dreimalige Deutsche Meister am heutigen Sonntag mit.
Der Traditionsverein aus dem Ruhrgebiet ist im Unterhaus damit der Klub mit den meisten Blauen Karten, Schoss ist der dritte Spieler der Rot-Weißen. Von den nun insgesamt vierzehn Blauen Karten gingen zudem je zwei an den Wilhelmshavener HV, den EHV Aue und den VfL Gummersbach. Von den aktuellen Zweitligaklubs gab es auch beim TuS Ferndorf, dem HC Elbflorenz und dem VfL Lübeck-Schwartau blaue Karten.
» Übersicht Blaue Karten der 1. Handball Bundesliga
» Übersicht Blaue Karten der 2. Handball Bundesliga
Verfahren und Strafen bei Vergehen von Spielern und Mannschaftsoffiziellen innerhalb der Wettkampfstätte
(1) Wird ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller disqualifiziert und ihm anschließend die blaue Karte gezeigt, ist er vorläufig für das nächste Meisterschafts- oder Pokalmeisterschaftsspiel (der Mannschaft, in der er fehlbar wurde) des laufenden Spieljahres gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer Benachrichtigung bedarf.
Die Disqualifikation mit Bericht (blaue Karte) muss im Spielprotokoll vermerkt werden, anderenfalls gilt die blaue Karte als nicht gezeigt. Die automatische Sperre nach diesem Absatz ist eine ausschließlich mannschafts- und spielbezogene Sperre, die nicht für die Teilnahme am sonstigen Spielbetrieb gilt.
Die vorläufige automatische Sperre gilt auch, wenn nach einer bereits erfolgten Disqualifikation eine weitere Disqualifikation mit Zeigen der blauen Karte verhängt wird.
(2) Gestrichen.
(3) Die Spielleitende Stelle prüft anhand des Schiedsrichterberichts, eines Berichts der Spielaufsicht/des Technischen Delegierten und gegebenenfalls der Stellungnahme des Betroffenen oder des betroffenen Vereins/der Spielgemeinschaft den Sachverhalt. Sie kann auf Grund dieser Prüfung
a) die für das Vergehen vorgesehenen Strafen verhängen, sie unterrichtet hiervon auch den betroffenen Spieler bzw. Mannschaftsoffiziellen über dessen Verein/Spielgemeinschaft;
b) nach Ausspruch der Höchstsperre die weitergehende Bestrafung bei der zuständigen Rechtsinstanz beantragen. Sie unterrichtet davon vor Ablauf der Frist von zwei Wochen den betroffenen Verein/die betroffene Spielgemeinschaft.
(4) Erlässt die Spielleitende Stelle innerhalb der Dauer der vorläufigen Sperre nach Abs. 1, d. h. bis zum jeweiligen nächsten Spiel keinen Bescheid, darf der vorläufig gesperrte Spieler oder Mannschaftsoffizielle nach Ablauf dieser Frist wieder am Spiel teilnehmen. Spätere Maßnahmen/ein Bescheid der Spielleitenden Stelle bleiben vorbehalten und müssen innerhalb von 7 Tagen (Ausschlussfrist) nach Ablauf der vorläufigen Sperre erlassen sein. (...)
chs